Wahlärztin
Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärzte ohne Kassenvertrag. Die vom Arzt gestellte Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkasse (Abteilung Wahlarzt) eingereicht werden. Davon bekommt der Patient 80% des Betrages refundiert, den ein Vertragsarzt erhalten würde.
Eine Ausnahme stellt die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen dar; die Kosten dafür können auch bei Wahlärzten von der Krankenkasse übernommen werden; der Patient braucht in diesem Fall die Vorsorgeuntersuchung nicht zu bezahlen.
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